- Beigeschmack
- Bei|ge|schmack ['bai̮gəʃmak], der; -[e]s:
zusätzlicher Geschmack, der den eigentlichen Geschmack von Essbarem meist beeinträchtigt:die Butter, der Wein hat einen [merkwürdigen, unangenehmen] Beigeschmack.
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Bei|ge|schmack 〈m. 1u〉1. Nebengeschmack, der den eigentl. Geschmack beeinträchtigt od. verdrängt2. 〈fig.〉 störende Nebeneigenschaft● der Wein hat einen \Beigeschmack; ein bitterer, fader, süßlicher \Beigeschmack; diese Angelegenheit hat einen unangenehmen \Beigeschmack 〈fig.〉* * *
Bei|ge|schmack, der; -[e]s:zusätzlicher, den eigentlichen Geschmack von Esswaren meist beeinträchtigender Geschmack:ein bitterer, unangenehmer B.* * *
Bei|ge|schmack, der; -[e]s: zusätzlicher, den eigentlichen Geschmack von Esswaren meist beeinträchtigender Geschmack: ein bitterer, unangenehmer, säuerlicher B.; Die Schokolade hatte einen B. von Petroleum (Bergengruen, Rittmeisterin 308); Ü das Wort „Held“ habe ... einen inflationösen B. bekommen (Ott, Haie 221); Streckenweise hat Thomas Manns Selbstbeobachtung einen geradezu wollüstigen, wenn nicht monomanischen B. (Reich-Ranicki, Th. Mann 39).
Universal-Lexikon. 2012.